Heirat in Dänemark – Das sollten Sie beachten
Autor: Theresa Brenner
Viele Paare überlegen, vor allem wenn Sie unterschiedliche Nationalitäten haben für eine Heirat im Ausland. Hier bietet sich Heiraten in Dänemark an. Dieser Artikel bringt die wichtigsten Fakten rund um die Heirat in Dänemark auf den Punkt. Weitere Infos finden Sie weiter unten im Text.
Heiraten in Dänemark – Das brauchen Sie
Eine in Dänemark geschlossene Ehe wird in Deutschland generell anerkannt. Dazu muß man in Deutschland die in Dänemark vollzogene Eheschließung nachweisen, damit die Ehe auch hier anerkannt wird. Zuerst müssen Sie dafür notwendigen Papiere an das entsprechende Standesamt in Dänemark schicken (faxen kein Problem).
Dokumente zur Eheschließung in Dänemark
Für den deutschen Partner sind das:
– gültiger Personalausweis oder Reisepass
– Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes
– Geburtsurkunde (vom Standesamt des Geburtsortes)
– optional: rechtsfähiges Urteil einer Scheidung
Für eine Partnerin aus Osteuropa sind folgende Papiere notwendig:
– gültiges Schengen-Visum
– Gültiger Personalausweis oder Reisepass
– Aufenthaltsbestätigung (vom deutschen Einwohnermeldeamt)
– Geburtsurkunde des Geburtsort (übersetzt und beglaubigt)
Hochzeit in Dänemark direkt vereinbaren
Nachdem man die Papier an die Behörde in Dänemark gefaxt hat, kann man einen Termin für die Hochzeit vereinbaren (telefonisch). Die meisten dänischen Standesbeamten sprechen deutsch und sind in der Regel sehr hilfreich. Behördliche Öffnungszeiten sind durchgängig von 9.00 – 15.00 Uhr.
Die in Dänemark vollzogene Ehe mussn nun dem örtlichen Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden. Dazu ist im Melderegister u.a. der Familienstand zu ändern. Neben dem neuen Namen ändern sich auch die Lohnsteuerklasse des Ehepaares.
Zu beachten ist: Die Trauung in Dänemark bestimmt nicht die Rechtsordnung, nach der sich die anderen Rechtsverhältnisse der Eheleute richten. Bei zukünftigen Ehepartnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit empfiehlt sich, die anwaltliche Beratung, um entsprechende Regelungen in einen Ehevertrag zu packen. Der Ehevertrag sollte vor einem deutschen Notar geschlossen werden, da Sie bei einem dänischem Notar keinen Ehevertrag abschließen können, denn das dänische Rechtssystem kennt keine Notare.
Weitere Infos zur Heirat in Dänemark
Detailierte Informationen (insbesondere zu den Anforderungen in Dänemark) können Sie auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln erfragen.
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